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Hofgut Maxau 2015

 

 

  

Die Burgau, die Allmend und die Sauen

(Beitrag im pdf-Format)

Die Burgau ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet im Westen der Stadt Karlsruhe. Im Zentrum der Burgau befindet sich die Allmend, ein Schilfgebiet, das mit einer Fläche von 12 Hektar zu den wenigen großen Röhrichten der FFH- und Vogelschutzgebiete Elchesheim-Karlsruhe bzw. Wintersdorf-Karlsruhe zählen.

Umgeben von Hecken und Streuobstbeständen markiert die Allmend den Verlauf einer alten Rheinschlinge, die im Weiteren über den Schlehertgraben zu dem einst markanten System der Mäanderzone des Rheines gehörte. Schon vor der Rheinbegradigung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war dieser alte Rheinarm verlandet, vom Lauf des Rheins abgehängt.

Die Allmend bezeichnet eine Fläche, die im Gemeindeeigentum stehend, den Bürgern, hier den Knielingern, gemeinsam zur Verfügung gestanden hat. Heute stellt die Allmend eines der wertvollsten Bestandteile des Schutzgebietes Burgau dar. 12 Hektar Landröhricht haben in der Betrachtung von fachspezifischen Ausarbeitungen einen besonderen Stellenplatz. Zunächst weist das Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg der Stadt Karlsruhe eine besondere Verantwortung für „Nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland“ also auch den Schilfgebieten zu. In den Managementplänen für die FFH- bzw. Vogelschutzgebiete Wintersdorf-Karlsruhe bzw. Elchesheim-Karlsruhe wird mehrfach der Tatbestand der Größe als besondere wertvolle Eigenschaft  benannt. Und bemerkt, dass die Allmend das einzige Biotop in den genannten EU-Schutzgebieten ist, in dem die Rohrweihe als Zugvogel Jahr für Jahr, bis auf dieses Jahr 2018, Nachwuchs zur Flugreife behütet hat. Gerade das lässt die Ornithologen aufhorchen, wenn in das Schilfgebiet eingegriffen wird.

In diesem Jahr mähte die Stadt im August den Randbereich des Schilfbestandes und schlug einige tiefe Schneisen in den Bestand. Die Umrundung ist als Ereignis eines jeden Jahres allseits anerkannt. Die Anlage von Schneisen dagegen war selbst für den ehrenamtlichen Naturschutz ein  überraschender Schritt.  

Als Begründung für den Eingriff in die Allmend wurde in einer dem Naturschutz verspätet zugegangene Mail ausschließlich die Notwendigkeit benannt, den Bestand an Wildschweinen reduzieren zu müssen. Im Schilf hätten sich 50 Tiere verborgen, eine Zahl, die später auf 40 reduziert worden ist. Die Wildschweine würden dem Schilfbestand ebenso schaden, wie z.B. den bodenbrütenden Vogelarten, z.B. der Rohrweihe. Zudem würden die Wildschweine in den umliegenden unter Schutz gestellten Wiesen erheblichen Schaden anrichten. Die günstige Wirkung auf die von den Sauen angerichteten Schäden in den umliegenden Maisfeldern, sei nur ein Nebeneffekt.

Der gesamte Eingriff in das Schilf diene nur der Pflege. Dazu gehöre die Verjüngung des Schilfbestandes, die Erweiterung des Lebensraumes für bestimmte Kröten, die Anlage von Gräben für verschiedene Vogelarten. Die Beweggründe würden Stadt und RP nicht öffentlich darlegen müssen. Auch zu einer Unterrichtung der Mitglieder der Burgaurunde seien sie für die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse nicht verpflichtet.

All das stimmt. Und macht doch gleichzeitig deutlich, dass es den Ämtern schwer fällt, der öffentlich des Öfteren plakatierten Beteiligung des ehrenamtlichen Naturschutzes gerecht zu werden. Die Burgaurunde existiert nun schon über 25 Jahre. Man kann nur hoffen, dass diese lockere Betrachtung des Beteiligungsgedankens nicht schon seit Jahren gepflegt wird. Eher ist zu vermuten, dass unser Hinweis auf die Verletzung (Ausführung in der Schutzzone vom 01.03. bis 30.09.) des § 39.5.3 BNatSchG zu der nachgeschobenen Umwidmung der Sauenjagd in Pflegemaßnahmen geführt hat. Pfllegemaßnahmen dürfen nach Landesrecht (NatSchG BW § 33 (4)) auch in der Zeit vom 1.3. bis 30.09. ausgeführt werden, wenn sie in Programmen, Managementplänen oder Biotop- und Artenschutzprogrammen „dargestellt“ sind. Entsprechende Darstellungen haben wir jedoch nicht gefunden. Aus den seit 1995 über die Sitzungen der Burgaurunde erstellten Protokollen ergibt sich auch kein Hinweis auf eine Diskussion über Pflegemaßnahmen. Wenn von Eingriffen in das Schilf die Rede war, dann immer in Verbindung mit der „Jagd“.

Als Kenner der Eigenheiten des Schutzgebietes „Burgau“ hätten wir dazu gerne vorgetragen, dass die Jagd auf Wildschweine durch das Anbringen von Schneisen nicht erfolgreicher verlaufen kann. Eine Sicht, die von gewichtigen Vertretern der Jägerschaft gegen die Meinung der Ämter gestellt wird. Aber nun sind die Eingriffe erfolgt und die Verteilung ihrer Standorte  zeigt deutlich, dass die Förderung des Jagderfolges und nicht die der Pflege des Schilfs dafür das Muster abgegeben hat. Wir lassen einen solchen Beleg für einen Verstoß gegen das BNatSchG bei den Akten. Eine Verletzung, die  wir selbst dann für gerechtfertigt halten, wenn der Abschuss von Wildschweinen von den Ämtern unter dem Titel Pflegemaßnahmen abgelegt werden sollte. Ansätze für eine solche Sicht hat es gegeben.      

Wir wünschen uns, das war unser Anliegen – nicht mehr und nicht weniger -, in solchen Fragen künftig eine echte Beteiligung, d.h. Diskussion über die verschiedenen Aspekte einer Pflegemaßnahme. Und zwar vorab, vor Beginn solcher Maßnahmen, so lange noch eingewirkt werden kann. Die Stadt hätte sich dann nicht zu dem Vorwurf versteigen müssen, wir hätten ja keine eigenen Vorschläge unterbreitet.

Anlagen:

Bilder

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Karlsruhe, Oktober 2018

max.albert@mail.de

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de