
Ackerzwist im Schutzgebiet
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Am 12. März 2013 berichtete die BNN in dem beiliegenden Artikel über einen „Ackerzwist“. Die Artenschützer beanstanden den Umbruch einer Magerwiese mit hohem ökologischem Wert. Sie bedauern, dass der im Februar aufgenommene amtliche Kontakt zu den Verbänden nicht absprachegemäß fortgeführt worden ist.
Nun treffen sich Vertreter der beteiligten Behörden mit dem amtlich bestellten Naturschützer um gemeinsam ein Konzept für die Bewirtschaftung des Hofgutes Maxau zu erarbeiten, welches später mit den Vertretern der Naturschutzverbände besprochen werden soll. Das ist der richtige Weg nur dann, wenn sich die Umweltbehörde – im Sinne der Verbände - gegen ökonomische Interessen durchsetzen kann.
Da stellt sich schnell die Frage, mit welchem Anspruch die Naturschutzverbände NABU und BUND ihren Auftritt verantworten. Ist es zu rechtfertigen, den laufenden Verlust an Ackerboden durch Bebauung noch zusätzlich durch die Anlage von Ackerrandstreifen, Lerchenfenstern, Magerwiesen usw. zu beschleunigen?
Der NABU – ehemals Deutscher Bund für Vogelschutz – kann ein gewichtiges Argument in die Waagschale werfen; den massiven Rückgang der Artenvielfalt begründet mit den Vogelvorkommen im 1989 angelegten Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Burgau“.
Eine die Unterschutzstellung begründende Unterlage war die Auflistung des Vogelvorkommens in diesem Teil der Rheinniederung durch Harald Dannenmayer . 1984 zählte der Ornithologe noch 47 Brutvogelarten in der Burgau. 30 Jahre später führt die Liste der Brutvögel nur noch 31 Arten. Das ist ein dramatischer Verlust von nahe 35 %, der die Artenschützer auf die Palme bringt.
Dem allfälligen Einwand, dass der Artenschwund das ganze Land betrifft, ist leicht mit dem Hinweis auf das Ziel der Naturschutzverordnung zu begegnen. Nach § 3 (1) 3. ist der Schutzzweck des Naturschutzgebietes „Burgau“ u.a. „die Erhaltung und Förderung der auf diese vielfältigen Biotope angewiesenen typischen Tierwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher vom Aussterben bedrohter Insekten-, Amphibien- und Vogelarten besonders hoch ist.“
Was ist eine Schutzverordnung wert, wenn das Land auf das sie sich bezieht, keinen Heller mehr Artenschutz vermittelt, wie jeder andere Standort?
Den in der Burgau einst heimischen 16 Vogelarten sei mit einer Auflistung (alphabetisch geordnet) gewürdigt:
Drosselrohrsänger Fasan Feldlerche Feldschwirl Flussregenpfeifer Girlitz Goldammer Grauammer | Hänfling Kiebitz Rebhuhn Teichhuhn Turteltaube Uferschwalbe Waldlaubsänger Zwergdommel |
Die 7 rot herausgestellten Vogelarten werden als Feldvögel geführt. Der allgemein dramatische Einbruch ihrer Bestände ist auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen. 1984 wurden von H. Dannenmayer folgende Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen:
"Erhalt bzw. Neuschaffung von ungenutzten Rainen, Hecken, Ruderalflächen und Naturwiesen in der Agrarlandschaft im Bereich Burgau und Kirchau, keine weiteren Umwandlungen von kleinen Ackerflächen in großflächige Monokulturen, Rückführung der großflächigen Monokulturen in kleinere Ackerflächen, Erhalt der natürlichen Feldwege, keine weiteren Asphaltwege. Erhalt bzw. Wiederschaffung eines Netzes von Gebüschen, Feldgehölzen in der Burgau, Kirchau und Litzelau. Erhalt der sonnig trockenen Ruderalflächen mit Sträuchern im Bahndammbereich, Rekultivierung des Waldsaumes im Bereich im Bereich Ackerheck.
Und jetzt, im Jahr 2013 bei Kenntnis der traurigen Bilanz und dessen Ursachen, geschieht es, dass weitere Wiesen umgebrochen, Hecken entfernt und kantenscharf gepflügt wird. Das Artensterben scheint keinen Eindruck hinterlassen zu haben. Wir vermuten, dass die Stadt kein deutliches Signal in Richtung arterhaltender Bewirtschaftung gesetzt hat. Der Verzicht auf eine klare Position in dieser Sache ist nicht nur für dieses Schutzgebiet zu bemerken. Da muss ein in der Stadtverwaltung ein Umdenken stattfinden.
Wir erkennen: Der neue Pächter des Hofgutes Maxau hat keine leichte Aufgabe übernommen. Er wird im Zentrum eines Parks handeln und damit dem Publikum einiges an Zugeständnissen außerhalb der Bedürfnisse eines bäuerlichen Betriebes gewähren müssen. Er wird eine Gaststätte betreiben und er wünscht sich einen Hofladen. Beides Unternehmungen, die auf Publikumsgunst setzen müssen. Und zu allem noch dazu wird vom ihm erwartet, dass er die Grundlagen für ein Ende des Artensterbens anbietet.
Wir wünschen dem neuen Pächter ein dickes Fell und eine glückliche Hand.
Anlagen:
BNN 12.03.2013
Ornithologisches Gutachten, H. Dannenmayer (1984), F. Scholler (2013)
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max.albert.ka@googlemail.com
Karlsruhe, März 2013