
Der Rundweg
(Beitrag im pdf-Format)
Mit dem Besuch des Hofgutes Maxau erlebt der Gast den Einstieg in das Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Burgau“. Das Hofgut steht auf einem landschaftsgeschützten Teil, dessen Aufgabe in der Verordnung des Regierungspräsidiums von 1989 u.a. wie folgt beschrieben wird:
1. die Sicherung und Erhaltung der landschaftlichen und ökologischen Einheit der "Burgau",
2. die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes für das Naturschutzgebiet und seiner Tier- und Pflanzenwelt
Landwirt, Fischer, Jäger, Gäste, Tier und Pflanze haben sozusagen gleichwertige Ansprüche an diese einstige Auenlandschaft.
Wenn der Weg des Gastes über die Wiesen des Hofgutes hinaus in den Naturschutzbereich führt, dann rutschen die Ansprüche von Tier und Pflanze in den Vordergrund. Zum ordnungsgemäßen Handeln des Gastes gehört dann die Beschäftigung mit deren Lebensansprüchen, z.B. denen der Brutvögel. Er wird unterstützt durch die Vorgaben in der Verordnung des Regierungspräsidiums.
Mit einigen halben Rundblicken an reizvollen Standorten führt dieser kleine Film in das Schutzgebiet der „Burgau“ ein. Schauen Sie den Streifen an und gehen Sie dem Weg nach, wenn Sie die Rosinen des Schutzgebietes kennen lernen wollen. Der Rundweg hat eine Länge von etwa 6 km. Der Film beginnt am Platz „Hofgut Maxau“ und zeigt die Ausblicke gegen den Uhrzeigersinn geordnet.
Bleiben Sie bitte auf dem vorgegebenen Weg. Und von allen, die Sie begleiten, legen Sie einen – nämlich den Hund – an die Leine. So steht es in der Schutzverordnung, nicht wortwörtlich, also siehe dort.
Anlagen:
Verordnung des NSG/LSG „Burgau“ vom 02.11.1989
Schutzgebietstafel
Schutzgebietskarte
Wanderweg-Karte
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Karlsruhe. 04.2016
max.albert@mail.de