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Hofgut Maxau 2015

 

  

Leimgrubengrund

(Beitrag im pdf-Format)

Der unter „Wanderungen“ - „Altrhein Maxau“ dargestellte Wegverlauf beinhaltet einen Abschnitt, dem eine besondere Geschichte vorausgeht. Der Pfad durch den Leimgrubengrund ist nach der Vorgabe im Verordnungstext für den Besucher eigentlich nicht begehbar. Denn nach der Verordnung vom 02.11.1989 dürfen nur „befestigte Wege“ begangen werden. Und das ist der Pfad eindeutig nicht. Da kein Besucherlenkungskonzept erlassen ist und die Naturschutzverordnung nur begrenzt Beachtung fand, hat sich 2010 ein Kreis bestehend aus Vertretern des Umweltamtes, des Gartenbauamtes, des Regierungspräsidiums, des NABU und der Jägervereinigung dazu entschlossen, einen Vorgriff auf den schon lange gewünschten Erlass direkt vor Ort auszuführen. Ein Plan wurde ausgearbeitet, nach dem an bestimmten Wegen mit Schranken, Astschnitt und Hinweistafeln deutlich gemacht wird, dass sie nun wirklich nicht mehr begangen werden dürfen. Wir, NABU und JVK, haben selbst mit Hand angelegt. Ansonsten waren Gartenbaumt und RP tätig.

Bei der Auswahl der Standorte der Sperren war den Beteiligten klar, dass nicht gesperrte Pfade für den Besucher eben nicht verschlossen sein sollen, auch wenn sie die Eigenschaft eines befestigten Weges nicht erfüllten. 

Schon damals war bekannt, dass der Uferweg im Leimgrubengrund eine besondere Zuneigung für Bewohner von Knielingen genießt. Der Pfad führte an einem Naturaltar vorbei zu dem Denkmal für vier am 13. Februar 1842 ertrunkene Jungen. Spaziergänger machten keinen Hehl daraus, dass sie sich diesem Weg nicht nehmen lassen.

Zwischen 2013 und 2016 griff die Umleitung des Federbaches am Knielinger See vorbei tief in den Leimgrubengrund ein. Zwei Brücken über dem neuen Bach zerlegten den Leimgrubengrand in mehrere Abschnitte und markierten damit Zu- und Abgang in dieses Gewann. Und der Uferweg endete nun vom Norden kommend am ehemaligen Einlauf des Baches in den See in einer Sackgasse.

Dem neuen Bach musste ein Begleitweg für die Gewässerpflege beigegeben werden. Nun durchliefen zwei parallel verlaufende Wege den Leimgrubengrund und es stellte sich die Frage, wie der Zugang für den Besucher geregelt werden soll. Der extremste Vorschlag verschloss beide Brücken zum Tulladamm hin mit Schranken mit dem Ziel, den gesamten Leimgrubengrund abzusperren. Man einigte sich jedoch darauf, die breiten zur Pflege angelegten Wege zu sperren; was auch mit ziemlichem Aufwand gelang. Und zudem darauf, die Sackgasse nach der südlichen Brücke völlig zu verschließen und zwar für alle Nutzer, d.h. auch für die Angler und den Forst (er hat dort ein Waldrefugium angelegt). Und so verblieb für den Besucher als Reststück eines einmal langen Uferweges der Abschnitt zwischen den beiden Brücken.

Jetzt wird dieser Kompromiss in Frage gestellt. Denn die Ämter hätten ja nur ein Auge zugedrückt. Doch dieser Pfad muss in dem dereinst erscheinenden endgültigen Besucherlenkungskonzept offiziell für begehbar erklärt werden.

Man kann diesen Weg zum Denkmal von 1873 hin durchaus als historisch bezeichnen. Nach der Studie "Knielingen 2030 " empfinden die Knielinger die Grenzen, die ihnen die Schutzverordnung setzt, als einengend und erwarten eine weitergehende Öffnung für den Spaziergänger. Diesen Wunsch sollte der Erlassgeber nicht unbeachtet lassen.

 

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max.albert@mail.de

Karlsruhe, Juli 2019

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de