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Hofgut Maxau 2015

 

„Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen, die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.“

Richard Freiherr von Weizäcker

 

 (Beitrag im pdf-Fomat)

(Materialien)

 

   Der Präsident unseres Landes hat die Freiheit und die Verpflichtung unabhängig von säkularen Interessen mit Worten zu gestalten. Wer uns aus dem Herzen sprach, ist in Erinnerung geblieben. Die Anforderungen an den Chef eines kommunalen Amtes sind komplexer. Er muss seine Worte auf Kompromissformeln aufbauen. So abgeschliffen, bleibt oft wenig fürs Herz. Neben den zu beachtenden Gruppeninteressen gibt es einen Haushalt, der Grenzen setzt. Ausgaben müssen auf Basis der Einnahmen geplant werden. Auch Sachmittel stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Aus diesen Zwängen entstehen konkrete Pläne.  Pläne enthalten Aufgabenstellungen verbunden mit dem Versprechen auf einen bestimmten Erfüllungszeitpunkt. Nebenbei werden  die Erwartungen der Empfänger über Jahre in Bahnen gelenkt.

  .

   Trotz der negativen Erfahrungen mit langfristigen Plänen, vertraut der Betroffene  doch immer wieder darauf, dass es erreicht sein wird, das Anliegen, am Tage X, zu den festgesetzten Regeln.  Zwei Beispiele mögen die Behauptungen untermauern, dass das Vertrauen im  Alltag oft nicht gerechtfertigt ist. Die Beispiele stehen aus dem Bereich des Naturschutzes zur Verfügung,  der auf breiter Basis anpassungsfähig ist. Ein Aufschub hier erscheint gegenüber anderen Anliegen vertretbar. Dazu kommt, dass der Wandel gesellschaftlicher Anschauungen einmal gefasste Vorsätze schnurstracks in Gedanken von Gestern verschrotten kann.

 Also, hier die Pläne und deren Sachstand:

 A.     „Nationale Strategie der biologischen Vielfalt“ von 2007 mit den Bilanzen von 2010 und 2012.

 B.     Die „Belastungsstudie des Raumes Karlsruhe“ von 1995 mit deren Fortschreibung durch die „Ökologische             Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe“ von 2011.

   Die Nationale Strategie bleibt bei ihrem Programm, die Bilanz zeigt den Sachstand. Im Fall der lokalen Belastungsstudie entfällt die Bilanz durch Fortschreibung der Ansätze.  Die nationale Variante verlässt sich auf eine Vielzahl von Fällen der lokalen Variante.    

   Die national gesetzten Termine haben sich als zu optimistisch erwiesen. Die Bilanzen zeigen einen mäßigen Zielerreichungsgrad. Der Indikatorenspiegel von 11.2010 spricht in fast allen Feldern von der Notwendigkeit „erheblicher zusätzlicher Anstrengungen“. Das müsste sich in den lokalen Varianten widerspiegeln.

   So hatte man sich 2007 zum Ziel gesetzt, bis 2015 bei 75% der deutschsprachigen Bevölkerung über 18 Jahre ein  bestimmtes Mindestmaß an „Bewusstsein für die biologische Vielfalt“ zu erreichen. 2009 hatte man 22% der Bevölkerung erlangt und den Statistikern war klar, dass  „die Bedeutung biologischer Vielfalt verstärkt zielgruppengerecht vermittelt werden muss“.  Auch Verwaltung und Bürger der Stadt Karlsruhe müssen sich verstärkt für die biologische Vielfalt engagieren.

   2012 bilanziert der NABU die nationale Strategie mit den Worten:   

 

"1.     Ein umfassender, ressortübergreifender Ansatz zum Arten- und Biodiversitätsschutz im Rahmen einer ressortabgestimmten Strategie zur biologischen Vielfalt liegt in den Ländern zumeist nicht vor.

 2.     Der Erhaltungszustand der besonders schützenswerten Arten und Lebensräume ist in allen Ländern äußerst besorgniserregend.

 3.     Die bisherigen Anstrengungen der Länder bei der konkreten Umsetzung des Natur- und Artenschutzes zeigen vielerorts keine ausreichenden Ergebnisse.

 4.     Die Finanzierung des Natur- und Artenschutzes ist dabei nicht sichergestellt. Aktuelle Studien zeigen dass in der gesamten EU ca. sechs Milliarden Euro pro Jahr für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Natura 2000 Gebieten benötigt würden. Die notwendigen Aufwendungen für Natura 2000 und den ergänzenden nationalen Natur- und Artenschutz werden in den Ländern bislang nicht transparent dargestellt und der Bedarf für das Erreichen der Natur- und Artenschutzziele wird nicht formuliert."

 

   Auf nationaler Ebene  haben wir also eine Zwischenbilanz, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt: Die Ziele sind nicht erreicht worden.

   Und nun zu der Belastungsstudie des Raumes Karlsruhe und hier konzentriert auf den Westen der Stadt und dort auf die „Knielinger Rheinaue“ und den Bereich des „Hofgutes Maxau“ vom Rheinhafen bis zur Rheinbrücke.  Der auch für diese Bereiche umfangreiche Katalog an Themen wird hier auf zwei, die „Biotope (Flora und Fauna)“ und die „Erholungseignung“, reduziert.

    Hier der Vergleich zwischen den Studien 1995 und 2011:

 

1995

2011

Biotope Knielingen

wertvoll, große, größte Bedeutung

mäßige, hohe  Bedeutung

Biotope Hofgut (Parkanlage)

sehr große Bedeutung

mäßige   Bedeutung

Pot. Erholungseignung  Knielingen

deutliche bis hohe Bedeutung

geringe, mäßige, hohe  Bedeutung

Pot. Erholungseignung Hofgut

deutliche Bedeutung

herausragende Bedeutung

 

   Zu diesem Bewertungswandel sei die Einleitung zur Tragfähigkeitsstudie 2011 zitiert:

 

 „ Analog zur vorbereitenden Bauleitplanung haben die Aussagen der TFS keine immerwährende Gültigkeit, sie bedürfen in angemessenen Zeiträumen der Überprüfung und Fortschreibung. Als Anlässe für einen möglichen Fortschreibungsbedarf sind zu nennen:

 -        Veralten der Datengrundlagen,

-        erhebliche Änderungen des Umweltzustands bzw. des Naturhaushaltes,

-        neue umweltpolitische Fragestellungen bzw. Vorgaben in der Gesellschaft,

-        Änderung der fachlichen Bewertungsmaßstäbe.“

 

   Die nationale Strategie überprüft also ihre Ansätze.  Die Kommune verfährt eine andere Taktik. Sie passt die Ansätze z.B. den „neuen Vorgaben in der Gesellschaft“ an.

  1995 werden in den „Grundzügen des freiräumlichen Leitbildes“  für die Burgau und die Knielinger Rheinniederung  folgende Ziele benannt:

 „Die heute überwiegend landwirtschaftlich genutzten Restflächen der Knielinger Rheinniederung sind das naturräumliche Bindeglied zwischen der Neureuter Rhein­niederung im Norden und dem Knielinger See und der "Burgau" im Süden. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Nutzung als Gewerbeflächen sollte nicht reali­siert und darüber hinaus die Raffinerienutzung nordwestlich des Klärwerks soweit zurückgedrängt werden, daß ein 300-400 m breiter Korridor als Übergang zur Neu­reuter Rheinniederung gebildet werden kann. Während für die stadträumliche Glie­derungsfunktion und für die Erholungsfunktion die Freihaltung unverzichtbar ist, wären die Biotop- und Bodenfunktion durch die geplante Inanspruchnahme zumin­dest stark beeinträchtigt.“

„In der Burgau ist das heutige kleinflächige Nutzungsmosaik von Äckern, Wiesen, Streuobstbeständen, Brachland, Röhrichten und kleinen Waldbeständen zu erhal­ten. Dazu bedarf es einer weitgehenden Extensivierung der Landwirtschaft, ebenso wie in der südlich des Rheinhafens anschließenden Niederung der Fritschlach. Hier sollen die neben der Gartennutzung und den Ackerflächen verbliebenen Feucht­wiesen, Schilfbestände und Weidengehölze weiterhin Zeugnis ablegen von den ehemaligen, die Aue prägenden Mäandern des Rheines.“

 

   Würde das Gutachten von 1995 als Basis genommen, dann müsste eine Bilanz für die „Knielinger Rheinaue“ mit dem vernichtenden Urteil enden, dass die Ziele - trotz eines teilweisen Verzichts auf Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan 2010 – bis heute nicht im geringsten erreicht worden sind. Eine diesbezügliche Prognose für die Zukunft sähe auch nicht besser aus. (Der empfohlene 400 m breite Korridor wird ebenso wenig realisiert, wie der Naturschutz für das Übungsgelände der Army.)    

   Das Schutzgebiet „Burgau“ schließt das „Hofgut Maxau“ als Bestandteil ein. Der Bereich des Hofgutes steht unter Landschaftsschutz (Ramsar-Konvention und Natura 2000 wurden nicht anerkannt). So richtet sich der Schutzgedanke an diesem Verordnungstext aus, der da besagt:

 

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist

1. die Sicherung und Erhaltung der landschaftlichen und ökologischen Einheit der "Burgau",

2. die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes für das Naturschutzgebiet und seiner Tier- und Pflanzenwelt,

3. die Erhaltung der ausgedehnten, offenen und landwirtschaftlich genutzten Niederungsflächen als Teil der Kulturlandschaft in der Rheinaue mit ihren charakteristischen Streuobstwiesen, Wiesen und landschaftstypischen Gliederungselementen wie Hecken, Einzelgehölzen und Gräben als ökologischer Ausgleichsraum für die dicht besiedelte und intensiv genutzte Umgebung und als wichtiges Erholungsgebiet im Ballungsraum“.

 

   Mit der Umwidmung der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen um das Hofgut in Wiesen wird die Stadt den Anforderungen aus der Belastungsstudie von 1995 gerecht. Diese Extensivierung  bedient ebenso die nationalen Anliegen.

   Die Nutzung der Fläche als Park lässt befürchten, dass sie als Ergänzungsraum für das Naturschutzgebiet ausfällt. Der mangelhafte Bildungsstand in Fragen der Biodiversität muss da Sorgen machen. Für dessen Vertiefung wünschte man sich einen Oberbürgermeister, der ein Feuerwerk an Worten für die Belange des Naturschutzes abbrennt, das der Wirksamkeit der Vorträge des Herrn von Weizäcker gleich zu welchem Thema nahe kommt.  

   Die Stadt Karlsruhe hat 1995 die Belastungsstudie mit einem Begleitpapier verwässert und damit bereits damals anklingen lassen, dass andere Anliegen bedeutender sein können.  

   Der damalige OB Dr. Seiler fasste im Vorwort der Schrift „Ökologische Aspekte der Stadtentwicklung“ die Bedenken der Stadtplaner in den Worten zusammen:

 

„Ziele und Maßnahmen des Umweltschutzes stehen jedoch oft im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen anderer Schwerpunkte der Stadtentwicklung - zum Beispiel zur Schaffung einer ausreichenden Zahl an Wohnungen oder zukunftssicherer Arbeitsplätze. Für Teile der Umwelt als sinnvoll erkannte Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen können sich für andere Umweltbereiche als nachteilig erweisen.“ 

 und

 „ Das Bürgermeisteramt legt den Bericht "Ökologische Aspekte der Stadtentwicklung" unter Verzicht auf eine eingehende Abwägung der dabei offen erkennbaren Konflikte zwischen verschiedenen Zielen der Stadtentwicklung vor“.

Das war ein redliches Wort über die Grenzen einer ökologisch orientierten Stadtpolitik. Die Begleitworte des OB Fenrich zu der  „Ökologischen Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe“ von 2011 lesen sich wie folgt:

 „Die mit dieser Studie erfassten Umweltbestandteile bilden das ökologische Grundgerüst der bauleitplanerischen Abwägung. Diese müssen zusätzlich um die wirtschaftlichen und sozialen Belange einer räumlichen Entwicklung ergänzt und in Zusammenhang gestellt werden.“

 und

 „So hat die Belastungsgrenzenstudie seinerzeit bereits weit über Karlsruhe hinaus Maßstäbe gesetzt. Ich bin mir sicher, dass die aktuelle Tragfähigkeitsstudie gleiche Wertschätzung erfährt. Durch die zusammenfassenden Darstellungen wird sie dazu beitragen, Boden, Wasser und Luft als Lebensgrundlagen des Menschen, außerdem die biologische Vielfalt sowie Eigenart und Schönheit der Landschaft für künftige Generationen zu sichern.“

   Herr Fenrich benutzt weitaus gefälligere Hinweise auf die Grenzen des Naturschutzes  in der Stadt und baut die Studie sogar zu einer Basis für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Karlsruhe auf.  Das ließe dann hoffen, wenn die Tragfähigkeitsstudie nicht auf einer regelmäßigen Anpassung an aktuelle Belange aufbauen würde. 

 

Die Materialien (Belastungsstudie usw.) finden Sie unter: Materialien

 

 

 

 

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max.albert.ka@googlemail.com

Karlsruhe, den Juni 2012

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de